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Rechtliches

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Skateschule NRW
Skateschule-NRW
Tanja Ullrich
Lindenallee 2
42349 Wuppertal
Stand: 01.02.2008

1. Geltungsbereich:
Die Kurse der Skateschule NRW finden ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Vertragsbedingungen statt.

2. Anmeldung:
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Skateschule NRW den Abschluss eines Dienstvertrages auf Unterricht im Inlineskaten durch die Skateschule NRW verbindlich an. Die Anmeldung kann mit dem hinterlegten Anmeldeformular per Internet, schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Sie erfolgt für den Anmelder und auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt erst mit Annahme durch die Skateschule NRW zustande. Die Annahme erfolgt in der Regel schriftlich binnen 6 Tagen, außer bei mündlichen oder fernmündlichen Anmeldungen. Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer verbindlich, vorbehaltlich der Annahme durch die Skateschule NRW, an dem vereinbarten Kurs teilzunehmen und die Kursgebühren zu bezahlen. Unbeschadet hiervon ist das unter Ziffer 9 vereinbarte Rücktrittsrecht.
Anmeldung Minderjähriger müssen durch den oder die gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden.

3. Mindestteilnehmerzahl:
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, in der Regel sechs Teilnehmer, sind wir berechtigt, unter Rückzahlung der bereits gezahlten Kursgebühren den Kurs abzusagen. Der gebuchte Teilnehmer seinerseits ist berechtigt, unter voller Anrechnung der bereits gezahlten Kursgebühren auf einen späteren Kurstermin umzubuchen. In diesem Fall erfolgt keine Rückzahlung der Kursgebühren. Die Mindestteilnehmerzahlen der Kurse sind bei den einzelnen Anmeldeformularen, soweit abweichend, ausdrücklich vermerkt.

4. Hauptpflichten der Skateschule NRW:
Die Skateschule NRW verpflichtet sich durch Bestätigung der Anmeldung des Teilnehmers, vorbehaltlich des vorstehend beschriebenen Absagerechtes, den gebuchten Kurs in Theorie und Praxis ordnungsgemäß durchzuführen und den notwendigen Lehrstoff anzubieten. Die erforderliche Grundausrüstung (Skates, Helm, Schoner) für den praktischen Kurs stellt die Skateschule NRW nur bei vorheriger Buchung in der Anmeldung, ansonsten nicht. Der Teilnehmer hat Anspruch auf Teilnahme.

5. Hauptpflichten des Teilnehmers:
Die Teilnehmer sind zur Zahlung der Kursgebühr verpflichtet. Darüber hinaus ist jeder Teilnehmer verpflichtet, eine komplette Schutzausrüstung zu tragen. Die komplette Schutzausrüstung besteht aus Knie-, Ellbogen-, Handschonern und Helm. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Lehrpersonals unbedingt und sofort Folge zu leisten, die Schuleinrichtungen pfleglich zu behandeln und am Unterricht derart teilzunehmen, dass den übrigen Teilnehmern eine ungestörte Teilnahme am Unterricht ebenso wie ihnen selbst möglich ist. Im Fall der Zuwiderhandlung ist der Kursleiter berechtigt, einen Teilnehmer von dem weiteren Besuch des Kurses auszuschließen, ohne dass dem Teilnehmer damit Rückzahlungsansprüche zustehen.

6. Preise:
Die Kursgebühren sind zahlbar in bar unmittelbar vor Kursbeginn. Bei Nichtzahlung besteht kein Anspruch auf Leistung, ohne dass jedoch der Anspruch auf Gegenleistung entfällt, d.h., Sie können eventuell nicht am Kurs teilnehmen, müssen jedoch die volle Kursgebühr zahlen. Verspätet gezahlte Kursgebühren berechtigen die Skateschule NRW, Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie Mahngebühren in Höhe von 20,-- Euro pro Mahnung geltend zu machen.

7. Haftung:
Die Skateschule NRW haftet für Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für leicht fahrlässig verursachten Verzug oder Unmöglichkeit, wobei die Haftung betragsmäßig begrenzt ist auf das Dreifache der Kursgebühren, soweit gesetzlich zugelassen.

8. Haftungsausschluss:
Die Skateschule NRW haftet nicht für Unfälle und deren Folgen, die durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit der Teilnehmer verursacht wurden. Ebenfalls haftet die Skateschule NRW nicht für den Verlust von Gegenständen, die nicht für den Unterricht benötigt werden.
 
9. Rücktritts- & Kündigungsrecht:
Der angemeldete Einzelteilnehmer ist berechtigt, bis spätestens 1 Woche vor Kursbeginn (Zugang bei der Skateschule NRW entscheidet!) kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Bei Veranstaltungen ist ein kostenfreier Rücktritt bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei einem späteren Rücktritt ist der Teilnehmer zur Zahlung der kompletten Kursgebühren verpflichtet. Eine ärztlich attestierte Ausfallzeit wird gutgeschrieben. Eine Nichtteilnahme ist der Skateschule NRW jedoch in jedem Fall unverzüglich ab Kenntnis der Verhinderung anzuzeigen.

10. Theorie:
Ort und Zeit des theoretischen Unterrichtes werden vor Beginn des Kurses bekannt gegeben. Der Unterricht wird nach Möglichkeit mit dem praktischen Unterricht zeitlich verbunden. Auf die Folgen der Nichtteilnahme weist die Skateschule NRW ausdrücklich hin.

11. Praxisunterricht:
Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, den Inlineskate-Sport auszuüben. Eine entsprechende Untersuchung wird empfohlen. Die Teilnehmer sind gehalten, wettergerechte, zweckentsprechende und sportliche Kleidung zu tragen.
Die Skateschule NRW bestimmt das Schulungsgelände. Der Ort wird rechtzeitig vor Kursbeginn bekannt gegeben. Jede Art von praktischem Inlineskate -Unterricht ist wetterabhängig. Unterrichtstage für die Praxis werden daher nur unverbindlich angegeben. Jeder Teilnehmer ist gehalten, jeweils am Abend vor dem geplanten Praxisunterricht bei der Skateschule NRW nachzufragen, ob der Unterricht stattfinden kann. Findet der Unterricht aus Gründen höherer Gewalt, wie unpassendem Wetter, nicht statt, stehen dem Teilnehmer keine Ersatzansprüche zu. Der Anspruch auf Nachholen des Unterrichts bleibt bestehen. Die Anreise zum Praxisgelände ist ausschließlich Sache des Teilnehmers.
Auf dem Praxisgelände ist dem Inlineskate-Lehrer unbedingt und sofort Folge zu leisten. Die Teilnehmer handeln auf eigene Gefahr, soweit nicht unterrichtstypische Risiken betroffen sind. Jedem Teilnehmer ist bewusst, dass durch den praktischen Schulbetrieb erhöhte Gefahr für Leib und sein Eigentum bestehen kann. Wird den Anweisungen des Skatelehrers nicht Folge geleistet, kann der Teilnehmer vom Kursleiter mit Wirkung für die Skateschule NRW vom Unterricht ausgeschlossen werden. Mehrere schwere Verstöße rechtfertigen den dauernden Ausschluss vom Unterricht. Wird einer Anweisung nicht Folge geleistet und entsteht hieraus ein Schaden, haftet hierfür der Teilnehmer.  Verursacht ein Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden am Equipment, ist er der Skateschule NRW voll umfänglich zum Schadensersatz verpflichtet.
Die Teilnahme am Skateunterricht in der Gruppe erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Ein schwerer Verstoß gegen die Verpflichtung kann durch den Ausschluss vom weiteren Kurs geahndet werden, ohne dass der Teilnehmer hieraus Erstattungsansprüche geltend machen kann, soweit nicht der Skateschule NRW Aufwendungen erspart bleiben.
Wenn es sich bei dem gebuchten Kurs um einen Kurs für Fortgeschrittene handelt, versichert der Teilnehmer, die erforderliche Qualifikation für diesen Fortgeschrittenenkurs zu besitzen. Die Skateschule NRW kann die Vorlage entsprechender Nachweise verlangen, eine Prüfungspflicht seitens der Skateschule NRW besteht jedoch nicht.

12. Gutscheine:
Gutscheine der Skateschule NRW können 24 Monate lang eingelöst werden; danach verfallen sie. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

13. Datenschutz:
Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten, soweit geschäftsnotwendig und nach dem Datenschutzgesetzen zulässig. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht.

14. Schlussbestimmungen:
Die Skateschule NRW behält sich vor, Lehrverträge über Dritte (z.B. Agenturen) abzuschließen.

 AGB als PDF Datei

 

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